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Datenschutzerklärung

§ 15 EDV, Datenschutz

1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein die folgenden Daten auf: Vorname, Name, Straße mit Hausnummer, PLZ, Ort,

Geburtsdatum, Datum der Hochzeit, die Funktion im Verein und die Bankverbindung. Diese Informationen werden in den

EDVSystemen des/der ersten und zweiten Vorsitzende/n sowie des/der Kassierer/in und dem/der Geschäftsführer/in

gespeichert. Bei der Datenerfassung sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden. Anwesenheitslisten sind ohne

zusätzliche Informationen anzulegen.

2. Als Mitglied des Musikverbandes Region Hannover ist der Verein verpfichtet, Daten seiner aktiven Mitglieder an den Verband

zu melden. Übermittelt werden: Vorname, Name, Straße mit Hausnummer, PLZ, Ort, Geburtsdatum, Beitrittsdatum und

Geschlecht; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) wird zusätzlich dieFunktion übermittelt.

3. Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens u.ä. in der Vereinszeitung, der Internetpräsenz und der Presse

bekannt. Dabei können personenbezogene Daten gemäß der vom Mitglied unterzeichneten Einwilligungserklä rung veröf-

fentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand schriftlich Einwände gegen eine solche

Veröffentlichung seiner Daten vorbringen bzw. seine erteilte Einwilligung widerrufen. In jedem Fall unterbleibt in Bezug auf

dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung.

4. Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimm-

ter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt. Die Daten

dürfen nur zur Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben verwendet werden.

5. Datensicherheit auf dem PC ist zu beachten; die personenbezogenen Daten sind durch geeignete technische und organisatori-

sche Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Bei Internetanschluss des PC sind Sicherhei tsmaßnahmen

(Virenschutzprogramm und Software – Firewall) zu treffen. Eine Datensicherung ist regelmäßig durchzuführen.

6. Beim Austritt werden die unter Pkt. 1. genannten Daten aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des

ausgetretenen Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis

zu zehn Jahre ab der Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

7. Nach Aufgabe eines Amtes oder der Mitgliedschaft sind alle Daten dem Vorstand bzw. dem Nachfolger zu übergeben und auf

dem PC zu löschen. Daten auf Papier sind vollständig zu übergeben, nicht mehr benötigte Dokumente sind im Papier-

schredder zu entsorgen. 

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